ERSTATTUNG DER REISEKOSTEN
In Ihrem Einladungsschreiben finden Sie Hinweise darauf, ob und welche Auslagen bei Vorstellungsgesprächen und Auswahltagen übernommen werden. Sollten Unklarheiten bestehen, fragen Sie bitte bei Ihrem einladenden Fachbereich nach.
Unabgesprochene Reisekosten werden generell nicht übernommen.
Es werden nur Kosten erstattet, die durch Originalbelege nachgewiesen werden. Belege über 250 € müssen auf die einladende Gesellschaft ausgestellt sein, ausgenommen sind Fahrausweise.
Grundsätzlich gilt für alle Leistungen, dass der Nettobetrag, der Mehrwertsteuerbetrag/-satz, sowie der Bruttobetrag ausgewiesen sein sollten.
Sollte eine Reisekostenerstattung vereinbart sein, füllen Sie das Reisekostenformular am Computer aus und senden das digital unterschriebene Formular mit den Originalbelegen an die in der Einladung angegebene Adresse.
Bitte machen Sie sich mit den folgenden Bedingungen für die Kostenerstattung bei den verschiedenen Verkehrsmitteln vertraut:
Anreise mit der Bahn:
Die Auslagen für die Bahnfahrt in der zweiten Klasse werden wir Ihnen erstatten, sofern die Kostenübernahme nicht durch eine andere Stelle (z. B. die Agentur für Arbeit) erfolgt.
Anreise mit dem Flugzeug:
Für die Anreise stellen wir Ihnen gern, je nach Nachfrage, ein Flugticket zur Verfügung, das von uns gebucht wird.
Bitte beachten Sie, dass dieser Flug ein Standby-Flug ist. Falls Sie auf dem von uns gebuchten Flug keinen Platz bekommen sollten, wenden Sie sich bitte an das Personal am Gate für weitere Unterstützung.
Anreise mit dem privaten Auto:
Die Anreise mit privatem Auto wird von uns in Höhe von 9 Cent pro Km zurückerstattet (keine Erstattung von Park- und Taxikosten).
Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Erstattung der Reisekosten unmittelbar - spätestens aber innerhalb von drei Monaten - nach dem Vorstellungstermin bei Lufthansa einzureichen sind. Wir empfehlen Ihnen, während des ganzen Prozesses eine Kopie der Belege aufzubewahren.