Bewerbung

Bitte beachten Sie, dass die Antworten sich nur auf Bewerbungen als Flugbegleiter (m/w/divers) bei Deutsche Lufthansa AG mit Standort Frankfurt und München beziehen.

Eine Bewerbung ist möglich, solange eine Stellenanzeige veröffentlicht ist. Sinnvoll ist, eine Bewerbung ca. 4-6 Monate vor Ihrer Verfügbarkeit abzusenden. Eine Zusage ist ab erfolgreich absolviertem Bewerbertag für 365 Tage gültig

Nein, der Bewerbungsprozess kann bereits mit 17 Jahren begonnen werden. 

Bei Teilnahme an einem Bewerbertag, unter 18 Jahren, muss zwingend eine ausgedruckte Einverständniserklärung mitgebracht werden, die von einem/r gesetzlichen Vertreter: in unterschrieben wurde. 

Die Einverständniserklärung wird als Anhang mit der Terminbestätigung für den gewählten Bewerbertag versandt.

Nach Prüfung Ihres ausgefüllten Formulars erhalten Sie eine Aufforderung für einen online Englischtest. Nach erfolgreicher Absolvierung werden wir Sie zur Buchung einer unserer Auswahltage in Frankfurt oder München einladen, um Sie persönlich kennenzulernen.

Es finden regelmäßig Auswahltage in München und Frankfurt statt. Eine Übersicht der aktuell buchbaren Termine finden Sie in Ihrem Karriere Cockpit.

Für eine vollständige Bewerbung müssen Sie ein Schulabschlusszeugnis sowie einen Lebenslauf als Anhang hochladen.

Nein, unsere Stellenausschreibungen sind standortbezogen.

Wir wollen, dass Sie sich wohlfühlen. Wir empfehlen Ihnen jedoch klassische Business-Kleidung oder Business Casual.

Nein. Auf der Seite "Akzeptierte Reisepässe" finden Sie eine Übersicht aller Reisepässe, mit denen Sie sich als Flugbegleiter (m/w/divers) bei Lufthansa bewerben können. Als Flugbegleiter (m/w/divers) müssen Sie grundsätzlich weltweit einsetzbar sein, und deshalb ist es für Lufthansa unverzichtbar, dass Sie im Besitz eines solchen "Reisepasses ohne Einschränkungen" sind. Nur so ist gewährleistet, dass alle nötigen Visa für all unsere Zielländer erteilt werden können.

Ihr Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einstellung noch mindestens ein Jahr gültig sein. Deshalb ist eine frühzeitige Beantragung eines neuen Reisepasses auf jeden Fall zu empfehlen.

Als Flugbegleiter (m/w/divers) müssen Sie grundsätzlich weltweit einsetzbar sein, und deshalb ist es für Lufthansa unverzichtbar, dass Sie im Besitz eines solchen "Reisepasses ohne Einschränkungen" sind. Nur so ist gewährleistet, dass alle nötigen Visa für all unsere Zielländer erteilt werden können.

Bitte warten Sie, bis Ihr neuer Pass vorliegt. Danach haben Sie die Möglichkeit, sich mit Ihrer neuen Staatsbürgerschaft zu bewerben.

Sichtbare Piercings sind grundsätzlich nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind unauffällige Ohrenstecker.
Tattoos dürfen nicht sichtbar sein. Sofern ein Tattoo an einer nicht durch eine Kurzarmbluse bzw. Rock/Kleid verdeckten Stelle platziert ist, darf es sich nur um ein kleines Tattoo handeln (Richtwert: ca. 2cm) und muss während der Dienstzeit komplett verdeckt sein (möglichst durch Einsatz alternativer Uniformteile wie z.B. Langarmhemd statt Kurzarmhemd oder Hose statt Rock/Kleid).
Lässt sich das Tattoo nicht durch Uniformteile verdecken, muss es so abgedeckt sein, dass weder Tattoo noch die Abdeckung (z.B. Camouflage Make-up) auffallen.
Zur Abdeckung sind keine Pflaster o.ä. erlaubt. Unabhängig von der Größe darf ein Tattoo nicht im Kopf-, Hals, Dekolletee- oder Handbereich sichtbar sein.