Wir bieten nach Bedarf laufend mehrere Kurse monatlich an.
Ja, da Sie einen Arbeitsvertrag erhalten, sind Sie vom ersten Schulungstag an sozialversichert.
Derzeit bieten wir eine Anstellung sowohl in Voll- als auch in Teilzeit an. Wenn Sie sich für Teilzeit entscheiden, müssen die ersten 3 Monate mind. 30 Stunden/Woche betragen. Nach drei Monaten haben Sie die Möglichkeit, weiter zu reduzieren (mind. 18 Stunden/Woche in Frankfurt, mind. 24 Stunden/Woche in München).
Während der Einarbeitungsphase von 6 Monaten beträgt das Grundgehalt bei Vollzeit 2.611,74 €, anschließend nach der Einarbeitungsphase steigt das Grundgehalt auf 2.770,10 €. Hinzukommen steuerfreie Schichtzulagen für die Arbeit an Sonntagen (50%), Feiertagen- und Vorfeiertagen (25% bzw.50% zzgl. 100% Freizeitausgleich), Nachtzuschlag (20:00-06:00 Uhr) 25%, (00:00-04:00) 40% bei Arbeitsaufnahme vor 24:00 Uhr.
Die Grundvergütung steigt alle zwei Beschäftigungsjahre um einen Steigerungsbetrag von 91,36€ gemäß Tarifvertrag.
Ja, Sie erhalten ein jährliches Urlaubsgeld, welches mit dem Gehalt im Monat Mai ausgezahlt wird. Mit dem Monatsgehalt im November erhalten Sie Weihnachtsgeld. Bei Beginn das Arbeitsverhältnis im laufenden Kalenderjahr wird der Anspruch anteilig erworben. Zudem erhalten Sie eine Ergebnisbeteiligung gem. Regelungen gültiger Tarifvertrag (setzt sich aus einem Konzernteil und einem Geschäftsfeld zusammen). Bei Teilzeitbeschäftigung wird die jeweilige Zahlung entsprechend dem Arbeitszeitanteil gekürzt.
Sie haben 30 Urlaubstage.
Der Dienstplan wird jeweils am 18. des Vormonats (Frankfurt) bzw. am 20. des Vormonats (München) veröffentlicht
Nein, es gibt keine festen Dienstpläne, diese werden in regelmäßigem Turnus immer wieder neugestaltet. Es gibt grundsätzlich Früh-, Mittel- und Spätschichten. Bitte beachten Sie, dass wir keine festen Arbeitstage und –zeiten zusichern können.
Sie haben im Rahmen des freien Jahresarbeitszeitmodells die Möglichkeit, feste Tage in Ihrem Dienstplan zu blocken. Zudem besteht die Möglichkeit, präferierte Zeitfenster anzugeben.
Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei nur um einen Wunsch handelt und dieser nicht immer umgesetzt werden kann.
Als Passenger Service Professional können Sie eine nebenberufliche Ausbildung machen. Eine Freistellung von der Tätigkeit kann dafür jedoch nicht gewährleistet werden.