Bewerbung - Bearbeiten der Bewerbung

Wir fragen in den Bewerbungsbögen je nach Jobangebot nur die Angaben ab, die für unseren Auswahlprozess relevant sind. Um Ihnen zusätzlichen Aufwand bei der Dateneingabe zu ersparen, möchten wir von Ihnen nur die Daten erhalten, die wir uns im ersten Auswahlschritt anschauen.

Bitte lassen Sie alle relevanten Zeugnisse in die deutsche oder englische Sprache übersetzen.

Nein, Sie können Ihre Bewerbung nach dem Absenden jederzeit einsehen, jedoch nicht mehr bearbeiten oder ergänzen. Lediglich Ihre Basisdaten sind auch nach dem Senden änderbar.
Wenn Sie Ihre Bewerbung bisher nur gespeichert haben, können Sie diese vor dem Senden noch ändern und ergänzen.

Bitte fügen Sie zu allen angegebenen Qualifikationen Nachweise (sofern vorhanden) als Anhang bei. Pflichtanhänge erkennen Sie daran, dass diese mit einem "*" im Bereich "Anhänge" gekennzeichnet sind.

Bitte ziehen Sie Ihre Bewerbung in Ihrem Karriere Cockpit auf apply.lufthansagroup.careers zurück. Diese Möglichkeit haben Sie nach erfolgreichem Login in der Kachel "Bewerbungen", indem Sie auf den Papierkorb hinter der aktiven Bewerbung klicken. Sie können sich erst nach Ablauf eines Jahres ab Absage/Rückzug Ihrer Bewerbung wieder auf die gleiche Stelle bewerben. Für Bewerbungen auf eine Ausbildungsstelle gilt eine Sperrfrist von 180 Tagen. So lange ist das jeweilige Jobangebot für Ihre Wiederbewerbung gesperrt.

Nein, alle Bewerbungen werden gleichrangig bearbeitet. Sie können Ihre Bewerbung auf eine für Sie weniger interessante Stelle jederzeit zurückziehen.

Ja, Sie können Ihre Bewerbung jederzeit zurückziehen. Sie können sich dann erst nach Ablauf eines Jahres ab Absage/Rückzug Ihrer Bewerbung wieder auf die gleiche Stelle bewerben. Für Bewerbungen auf eine Ausbildungsstelle gilt eine Sperrfrist von 180 Tagen. So lange ist das jeweilige Jobangebot für Ihre Wiederbewerbung gesperrt. Haben Sie Ihre Bewerbung nur gespeichert, jedoch noch nicht gesendet, heißt das, dass Sie sich noch nicht beworben haben und dass entsprechend hier noch keine Sperrfrist gilt.

In der Regel gibt es Möglichkeiten durch die Einstellungen beim Einscannen wesentlich kleinere Dateien zu erzeugen.
Gegebenenfalls kann auch ein Copyshop bei der Dateiverkleinerung helfen.