Bitte beachten Sie, dass die Antworten sich nur auf Bewerbungen als Flugbegleiter (m/w/d) bei Lufthansa CityLine mit Standort München beziehen.
Es ist kein Zertifikat als Nachweis erforderlich, der Bewerber muss sehr gutes Deutsch und Englisch sprechen (mindestens B2 Level). Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, wird im Rahmen des Bewerbungsverfahrens überprüft.
Nein. Nach den arbeitsmedizinischen Kriterien bei Erst- und Nachuntersuchungen ist Diabetes mellitus ein Ausschlusskriterium und macht somit flugdienstuntauglich.
Da Sie als Flugbegleiter (m/w/d) u.a. für die Sicherheit an Bord zuständig sind, ist die Fähigkeit zu schwimmen eine Voraussetzung, um als Flugbegleiter (m/w/d) arbeiten zu können. Dies wird im weiteren Verlauf Ihrer Bewerbung geprüft. Die folgenden Fähigkeiten werden vorausgesetzt (entspricht dem deutschen Jugendschwimmabzeichen - Bronze):
Ja. Das Tragen einer Sehhilfe ist bei verminderter Sehschärfe in manchen Fällen sogar notwendig.
Als Flugbegleiter/-in ist eine Sehschärfe ohne Sehhilfe von +/-5 Dioptrien erforderlich.
Dieser Wert gilt auch bei Korrektur durch eine Laser-OP: Vor der Operation darf die Dioptrienzahl maximal +/- 5 betragen haben. Zum Zeitpunkt der Flugtauglichkeitsuntersuchung muss die OP mindestens 6 Monate zurückliegen.
Aufgrund verschiedener Sicherheitsbestimmungen für fliegendes Personal darf die Dioptrienzahl bei Flugbegleiter/-in +/- 5 nicht überschritten werden. Hier folgt Lufthansa CityLine den Richtlinien der Berufsgenossenschaft für das fliegende Personal (Kabine).
Für Standby-Einsätze müssen Sie innerhalb von neunzig Minuten am Flughafen des Stationierungsortes eintreffen. Dementsprechend ist ein Wohnsitz im Umkreis ratsam.
Die Grundausbildung findet innerhalb von ca. 7 Wochen im Schulungszentrum in Schwaig/München statt. Sofern Sie weiter als 50 km vom Schulungsort entfernt wohnen, stellt Ihnen Lufthansa CityLine für die gesamte Zeit ein Hotelzimmer in direkter Nähe zum Schulungszentrum in Schwaig zur Verfügung
Grundsätzlich ist eine abgeschlossene Berufsausbildung keine Voraussetzung für die Bewerbung als Flugbegleiter (m/w/d) bei Lufthansa CityLine.
Dennoch ist eine abgeschlossene Schulausbildung, mind. Hauptschulabschluss mit 2 Jahren Berufserfahrung oder eine abgeschlossene Ausbildung, Voraussetzung.
Als Flugbegleiter (m/w/d) sind Sie Repräsentant (m/w/d) der Lufthansa CityLine und sollten deshalb
• keine sichtbaren Piercings
• kein Zungenpiercing/keinen Zahnschmuckstein
• keine Tattoos im sichtbaren Bereich
tragen.
Sichtbar sind Tätowierungen bzw. Piercings im Hand-, Nacken-, Kopf- und Dekolletebereich. Tattoos an Armen, Beinen und Füssen müssen durch Uniformteile so abgedeckt werden können, dass sie zu keiner Zeit sichtbar sind. Sie dürfen auch nicht durch die Uniform hindurch sichtbar sein.
Dies wird im Einzelfall überprüft. Eine Wiedervorstellung ist erforderlich. Eine Garantie auf eine Einstellung können wir nicht geben, auch wenn das Tattoo entfernt wurde. Wir verlangen nicht und raten auch nicht explizit dazu, Tattoos entfernen zu lassen.
Auf Grund der Sicherheitsbestimmungen an Bord müssen wir auf die Mindestgröße von 1,55 Metern bestehen. Sind Sie kleiner, so ist eine Bewerbung nicht sinnvoll. Spätestens bei der medizinischen Eignungsuntersuchung werden die fehlenden Zentimeter auffallen.
Als Flugbegleiter (m/w/d) müssen Sie grundsätzlich weltweit einsetzbar sein, und deshalb ist es für Lufthansa CityLine unverzichtbar, dass Sie im Besitz eines solchen "Reisepasses ohne Einschränkungen" sind. Nur so ist gewährleistet, dass alle nötigen Visa für all unsere Zielländer erteilt werden können.
Grundsätzlich nicht Auf der Seite "Akzeptierte Reisepässe" finden Sie eine Übersicht aller Reisepässe, mit denen Sie sich als Flugbegleiter (m/w/d) bei Lufthansa CityLine bewerben können.
Wenn Sie sicherstellen können, dass Sie einen uneingeschränkt gültigen Reisepass erhalten, dann können Sie sich bewerben. Sie sollten dann in der Online-Bewerbung angeben, dass Sie im Besitz eines solchen Reisepasses sind.
Bitte warten Sie, bis Ihr neuer Pass vorliegt. Danach haben Sie die Möglichkeit, sich mit Ihrer neuen Staatsbürgerschaft zu bewerben.